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FAQ

Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen


Muss ich beim Wechsel meinen aktuellen Zählerstand an die BayWa übermitteln?

Nein. Sie melden Ihren Zählerstand an den für Sie zuständigen Netzbetreiber. In der Regel erhalten sie dazu auch eine Ablesekarte zugesandt. Der Netzbetreiber übermittelt den Zählerstand dann elektronisch an den neuen Lieferanten- in diesem Fall an BayWa Ökoenergie. Wenn bei Wechsel kein abgelesener Stand vorliegt, hat der Netzbetreiber das Recht, den Stand auf Basis Ihres aktuellen Verbrauchs zu schätzen. Am besten ist es, wenn Sie sich Ihren Zählerstand zum Lieferwechsel notieren.

Wie steht es um die Problematik der Fischwanderung bei Wasserkraftwerken?

Umweltschutz spielt für die BayWa eine große Rolle. Die Notwendigkeit von Fischtreppen ist sogar gesetzlich geregelt. Fischtreppen sind Wanderhilfen zur Überwindung von Hindernissen, wie Stauwehre oder Wasserfälle – dies betrifft alle Fließgewässer-Organismen.

Warum ist Gewerbestrom teurer als Haushaltstrom?

Gewerbebetriebe benötigen in der Regel Ihren Energiebedarf von Montag bis Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr. Zu dieser Zeit benötigen aber auch alle anderen Menschen Energie. Viel Nachfrage führt zu steigenden Preisen, da auch vermehrt Kraftwerke, die im Unterhalt teurer sind, hinzu geschaltet werden müssen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist der Einkaufspreis für gewerblichen genutzten Strom teurer als der für Haushaltskunden, obwohl Letztere weniger verbrauchen.

Privatkunden profitieren von dem Effekt, dass sie am Wochenende, wenn die Gewerbeanlagen geschlossen sind, günstigen Strom beziehen können.

Ist Ökogas CO2-neutral?

Bei der Vergärung von Pflanzenresten wird der CO2-Anteil freigesetzt, den die Pflanze zuvor aufgenommen hat. Aus diesem Grund spricht man davon, dass der Anteil Biomethan am Ökogas CO2 neutral ist. Bei konventionellem Erdgas beträgt er 0,19 kg/kWh.

Wie wird der Gasverbrauch gemessen?

Der Gaszähler misst den Gasverbrauch in Kubikmetern (m³). Der m³-Wert wird mittels eines Umrechnungsfaktor in kWh umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor besteht aus zwei Faktoren: Brennwert (Qualität des Erdgases im Erdgasnetz) und Zustandszahl (Außentemperatur, Luftdruck, Betriebsdruck am Übergabepunkt).

Warum ist Ökogas teurer als herkömmliches Gas?

Die Herstellungskosten von Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen oder Reststoffen wie z.B. Mist und Gülle sind höher als für Erdgas. Daher steigt der Preis mit zunehmender Beimischquote von Biomethan.

Wie entsteht BayWa Ökogas?

Unser Ökogas entsteht aus der Beimischung von Biomethan zu konventionellem Erdgas. Bei Biomethan handelt es sich um Methan, welches nicht aus fossilen Quellen stammt, sondern z.B. aus nachwachsenden Rohstoffen und Reststoffen wie z.B. Gülle und Mist, erzeugt und so aufbereitet wurde, dass es in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Auf diese Weise werden schwindende Ressourcen geschont und die Umwelt entlastet.

Woher kommt unser Ökostrom?

Der Ökostrom wird zu 100% aus Wasserkraftwerken in BayWa-Regionen erzeugt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.baywa-oekoenergie.de/oekostrom/oekostrom_herkunft/

Woher kommt unser Ökogas?

Das Biomethan wird in Biogasanlagen in Bayern hergestellt, die von der BayWa r.e., einer 100% Tochter der BayWa AG, betrieben werden.

Wofür steht das ok-power Gütesiegel?

Das ok-power-Gütesiegel steht für eine vertrauenswürdige und unabhängige Zertifizierung von Ökostrom mit echtem Zusatznutzen für die Umwelt. Vergeben wird es vom Verein EnergieVision e.V., der vom Öko-Institut und von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen getragen wird. So garantiert das ok-power-Gütesiegel gleichermaßen effektiven Umwelt- und Naturschutz und transparenten Verbraucherschutz.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.ok-power.de/

Wo finde ich den Zähler, wie erkenne ich die Zählernummer?

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Strom- bzw. Gasrechnung oder direkt auf Ihrem Strom- bzw. Gaszähler. Dieser befindet sich in der Regel in Ihrer Wohnung oder in den Kellerräumen Ihres Wohnhauses. Die Nummer wird meist in Form eines Barcodeaufklebers vom Netzbetreiber nachträglich angebracht.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Die Berechnung Ihres Abschlags erfolgt auf Grundlage der vom Netzbetreiber übermittelten durchschnittlichen Jahresverbrauchsprognose für Ihren Zähler. Ziel ist es dabei, die Abschläge so zu kalkulieren, dass sie annähernd dem Verbrauch entsprechen und hohe Nachzahlungen vermieden werden. Zu Beginn Ihrer Versorgung erhalten Sie mit dem Begrüßungsschreiben Ihre Abschläge genannt. Sollten Sie weniger verbrauchen als angegeben, erhalten Sie den Differenzbetrag selbstverständlich mit der Jahresrechnung zurückerstattet.

Wie setzt sich der Preis zusammen?

Es gibt zwei Preisbestandteile: Grundpreis in €/Jahr + Arbeitspreis in Cent/kWh. Die genaue Zusammensetzung können Sie auf Ihrer Jahresverbrauchsrechnung ablesen.

Wie lang ist die Vertragsbindung für BayWa Ökostrom und Ökogas?

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit, die dem Preisgarantiezeitraum entspricht, haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende und können zu einem anderen Anbieter wechseln. Wir senden Ihnen anschließend eine Schlussabrechnung für den tatsächlichen Verbrauch zu.

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei meinem alten Strom-/Gasanbieter?

In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Voraussetzung dafür ist, dass der geschlossene Vertrag auf den allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (Strom GVV und Gas GVV) basierte. Bei Verträgen außerhalb der GVV gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Anbieters.

Wie kann ich die Abschläge bezahlen?

Sie zahlen bequem per SEPA-Lastschriftverfahren. Die fest vereinbarten monatlichen Beiträge werden automatisch von Ihrem hinterlegten Bankkonto am Anfang des jeweiligen Monats eingezogen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit,  per monatlicher Überweisung zu zahlen.

Wie funktioniert die Preisgarantie?

Wenn Sie sich für BayWa Ökoenergie entscheiden, geben wir Ihnen eine Preisgarantie von 12 bzw. 24 Monaten auf Energiepreis und Netzentgelte. Ihr Tarif wird innerhalb der vereinbarten Preisgarantie nicht angepasst, auch wenn die Rohstoffpreise wieder steigen. Sie können den Vertrag nach Ihrer Erstvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten mit einer Frist von einem  Monat zum Monatsende kündigen. Erst nach Ablauf der vereinbarten Preisgarantie erfolgt eine Anpassung an die dann geltenden Strompreise. Einzige Ausnahme: Preissteigerungen durch Steuer-,  Abgabe- oder Umlageerhöhungen (z.B. EEG Gesetz). Diese Kosten sind von der Preisgarantie ausgeschlossen und müssen an Sie weitergegeben werden.

Wie funktioniert der Wechselprozess?

Am einfachsten ist es, wenn Sie sich direkt über die Website www.baywa-ökoenergie.de anmelden. Nach Eingabe ihrer persönlichen Daten, der Daten des bisherigen Lieferanten, der Zählernummer sowie der Bestätigung von Zahlungsweise, AGBs und Datenschutzerklärung wird ein Vertrag geschlossen, danach erfolgt der Lieferantenwechsel. Die BayWa Ökoenergie GmbH kündigt Ihren Vertrag bei Ihrem Altlieferanten und meldet Sie beim Netzbetreiber um.

Wie erfolgt die Übermittlung des Zählerstandes?

Für die Übermittlung des Zählerstandes ist der für Sie zuständige Netzbetreiber verantwortlich. In der Regel erhalten Sie einmal im Jahr eine Ablesekarte von Ihrem Netzbetreiber. Alternativ kommt ein Mitarbeiter des Netzbetreibers zu Ihnen nach Hause.
Sollte keine Ablesung möglich sein, so wird der Zählerstand auf Basis des Durchschnittsverbrauchs geschätzt.

Wer garantiert mir, dass BayWa Ökostrom wirklich „grün“ ist?

BayWa bietet ausschließlich Ökostrom an, der von „ok-power“ nach dem „Initiierungsmodell“ zertifiziert wurde. Innerhalb dieses Modells verpflichten wir uns zum stetigen Neubau von Ökostromanlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und in das Stromnetz einspeisen. Der Umfang und die Leistung der zu errichtenden Anlagen bemessen sich an den Strommengen, die Sie als unsere Kunden beziehen. So unterstützen Sie aktiv den Ausbau Erneuerbarer Energien und schaffen einen zusätzlichen Umweltnutzen.

Wer führt die Kündigung beim alten Anbieter durch?

Die Kündigung wird von der BayWa Ökoenergie GmbH als Ihrem neuen Energielieferanten durchgeführt. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern und können sichergehen, dass der Wechsel schnellstmöglich vollzogen wird. Den Termin des Wechsels teilen wir Ihnen zeitnah mit. Wenn Sie allerdings aufgrund einer Preiserhöhung Ihr Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen geltend machen müssen, bitten wir Sie, in diesem Fall selbst schriftlich bei Ihrem Altversorger zu kündigen. Aufgrund Ihres Widerrufsrechtes auf den neu geschlossenen Vertrag mit der BayWa Ökoenergie GmbH, welches ebenfalls 14-Tage beträgt, können wir in diesem Fall keine fristgerechte Einreichung Ihrer Kündigung gewährleisten.

Welche ökologische Qualität weist BayWa Ökogas auf?

Unser Ökogas entsteht aus der Beimischung von Biomethan zu konventionellem Erdgas. Bei Biomethan handelt es sich um Methan, welches nicht aus fossilen Quellen stammt, sondern z.B. aus nachwachsenden Rohstoffen und Reststoffen wie z.B. Gülle und Mist, erzeugt und so aufbereitet wurde, dass es in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Auf diese Weise werden schwindende Ressourcen geschont und die Umwelt entlastet.

Welche Kosten entstehen bei einem Wechsel?

Der Wechsel ist für Sie kostenlos. Weder der alte, noch der neue Anbieter darf Wechselgebühren verlangen.

Was bedeutet die Bezeichnung Bioflex 1, 10, 30 und 100?

Diese Bezeichnungen geben Auskunft über den prozentualen Anteil an Biomethan am jeweiligen Ökogasprodukt. Sie können Ihren Anteil von „Öko“ im Gas ganz individuell bestimmen. Das ermöglicht es Ihnen, die richtige Balance zwischen Umweltschutz und Preis zu finden. 100 % „Öko“ heißt 100 % Umweltschutz. Unser Einsteigerprodukt, BayWa Ökogas Bioflex 1, ermöglicht Ihnen mit 1 % Biomethananteil einen preisgünstigen Einstieg in ein umweltschonendes Heizen. Sie können den Biomethananteil wahlweise auf 10 und 30% erhöhen oder mit BayWa Ökogas Bioflex 100 reines Biomethan beziehen.

Was bedeutet das TÜV Nord Qualitätssiegel?

Der TÜV Nord bestätigt mit seinem Zertifikat, dass der von Ihnen gewählte Biomethananteil auch physisch in das Erdgasnetz eingespeist wird. Grundsätzlich werden vom TÜV allerdings nur Beimischungen ab 10% mit diesem Zertifikat versehen.

Kommt nur noch Ökostrom aus meiner Steckdose wenn ich BayWa Ökostrom beziehe?

Nein. Da der Strom in der Leitung an sich kein stoffliches Gut ist, das man einfach so herausnehmen kann, ist es nicht möglich, diesen der Erzeugungsquelle eindeutig zuzuordnen. Stellen Sie sich ein Schwimmbecken vor in das verschiedenste Institutionen Wasser einfüllen. Nun entnehmen Sie eine gewisse Menge Wasser daraus. Sie können nur sicher sein, dass Sie durch die Wahl der von Ihnen beauftragten „Einfüllperson“ die von Ihnen entnommene Menge auch tatsächlich und in der vereinbarten Qualität ins Becken eingefüllt hat. Mit BayWa Ökostrom ist garantiert, dass Ihr jährlicher Stromverbrauch zu 100% aus regenerativen Quellen produziert und auch physisch ins Stromnetz eingespeist wird.

Kann ich, wenn ich umziehe, sofort zu BayWa Ökoenergie wechseln oder muss ich mich zuerst beim örtlichen Grundversorger anmelden?

Ja, bei einem Einzug können sich sogar bis maximal 5 Wochen rückwirkend Zeit lassen, bis Sie sich bei einem Versorger anmelden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Grundversorger ist nicht notwendig.
Wenn Sie bereits BayWa Ökoenergie Kunde sind und umziehen, können Sie sich  bequem über unser Online Kundenportal ummelden:
www.baywa-oekoenergie.de/kundenportal/

Kann ich den Anbieterwechsel widerrufen?

Ja. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kann ich auch BayWa Ökostrom beziehen, wenn ich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach installiert habe?

Ja. Der von Ihrer PV-Anlage produzierte Strom wird, sofern nicht anders vereinbart, über einen separaten Einspeisezähler in das Stromnetz eingespeist. Dies wird Ihnen vom Netzbetreiber gesondert vergütet. Für die Belieferung Ihres Haushaltszählers können Sie deshalb BayWa Ökostrom beziehen.

Kann ich auch als Mieter den Strom- und Gasanbieter wechseln?

Wenn Sie als Mieter über einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler und somit einen gesonderten Vertrag mit einem Energieversorger verfügen, können Sie den Anbieter wechseln. Sollten Sie die Strom-/Gasrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, so ist dieser Vertragspartner und Sie sind nicht berechtigt, den Anbieter eigenmächtig zu wechseln. Alternativ können Sie Ihren Vermieter bitten, einen anderen Anbieter zu wählen als den jetzigen.

Kann es passieren, dass ich durch den Wechsel zwischendurch keinen Strom bzw. kein Gas erhalte?

Nein. Der örtliche Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Strom bzw. Gas zu versorgen. Strom/Gas kann in der Regel nicht einfach abgestellt werden. Lediglich bei Nichtzahlung der Abschläge trotz mehrfacher Anmahnung ist es möglich, dass der Strom-Gaslieferant den Strom abstellt, bis die offenen Posten beglichen sind.

Ab wann kann ich frühestens mit BayWa Ökoenergie versorgt werden?

Dies hängt von der noch verbleibenden festen Vertragslaufzeit Ihres gekündigten Strom-/Gasliefervertrages mit Ihrem bisherigen Versorger und den dort vereinbarten Kündigungsfristen ab. Die BayWa Ökoenergie GmbH kündigt für Sie den Vertrag mit Ihrem derzeitigen Anbieter. Nachdem dieser uns mitgeteilt hat, zu welchem Termin Ihr laufender Vertrag kündbar ist, melden wir Sie bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber an. Die BayWa Ökoenergie GmbH gibt Ihnen rechtzeitig Auskunft über den Lieferbeginn. In der Regel dauert der Wechselprozess drei Wochen. Falls Sie eine längere Vertragsbindung bei Ihrem Altversorger haben, informieren wir Sie nach drei Wochen, ab wann Sie mit BayWa Ökoenergie beliefert werden können.

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